Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist für Betroffene eine rundum unangenehme Sache, die es auch juristisch in sich hat. Umso wichtiger ist es, im Falle eines (Un-)Falles von Anfang an richtig vorzugehen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Geschädigten zum Versicherer des Unfallgegners ist hier oft bereits der erste Fehler, da man sich nicht auf Augenhöhe gegenübertritt. So verfügt der gegnerische Versicherer über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Schadensabwicklung und kennt die einschlägige Rechtsprechung. Sie auch? Lassen Sie sich nicht verunsichern und behalten Sie den Überblick. Als im Verkehrsrecht versierte Rechtsanwälte klären wir bei Unfällen, welche Ersatzansprüche Ihnen zustehen und vertreten konsequent Ihre Interessen bei der Schadensregulierung mit dem Versicherer. Wir sind Ihnen und Ihrem Versicherer aber auch bei der Abwehr ungerechtfertigter Ersatzansprüche des Unfallgegners behilflich. Übrigens: Sind Sie bei einem Verkehrsunfall geschädigt worden, haben Sie das Recht, von Anfang an einen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. War der Unfall unverschuldet, muss der Versicherer des Verursachers dann z.B. nicht nur ein Schmerzensgeld oder die Reparatur Ihres Autos bezahlen, sondern hat in der Regel auch die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes zu erstatten. Ganz egal, ob Ihr Fahrzeug eine Delle oder einen Totalschaden davongetragen hat.

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